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Rechtsanwalt für Vertragsrecht in Leiblfing

Vertragsrecht

Unter  Vertragsrecht versteht man die Summe aller Rechtsnormen, welche das  Zustandekommen und die Wirksamkeit von Verträgen regeln. Das deutsche  Rechtssystem garantiert unter dem Begriff Privatautonomie die  Vertragsfreiheit in den Grenzen der §§ 134, 138, 242 BGB. Der Grundsatz  des Vertragsrechts lautet: Verträge sind einzuhalten (pacta sunt  servanda). Das Vertragsrecht sieht bei den unterschiedlichen  Vertragstypen, beispielsweise Kauf-, Miet-, Werk-, Dienst- oder  Pachtverträgen, bei einer Vertragsverletzung unterschiedliche  Rechtsfolgen vor. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kann  etwa Nacherfüllung, Minderung, Schadens- bzw. Aufwendungsersatz verlangt oder der Rücktritt vom Vertrag erklärt werden. Diese Rechtsfolgen  stellen jedoch keine abschließende Aufzählung dar und erfordern darüber  hinaus die Berücksichtigung der Besonderheiten der einzelnen  Vertragstypen.

Kaufvertrag

Tauschvertrag

Teilzeit-Wohnrechtsvertrag

Darlehensvertrag

Schenkungsvertrag

Mietvertrag

Pachtvertrag

Leihvertrag

Dienstvertrag

Werkvertrag

Reisevertrag

Mäklervertrag

Verwahrungsvertrag

Gesellschaftsvertrag

Bürgschaft

Gewährleistungsrechte

     - Nacherfüllung

     - Rücktritt

     - Minderung

     - Schadensersatz

     - Aufwendungsersatz

Ihr Ansprechpartner:                Rechtsanwalt Manuel Seidl

Kontakt:                                       Tel: 0175/7074500                       Fax: 09427/959855

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