Vertragsrecht
Unter Vertragsrecht versteht man die Summe aller Rechtsnormen, welche das Zustandekommen und die Wirksamkeit von Verträgen regeln. Das deutsche Rechtssystem garantiert unter dem Begriff Privatautonomie die Vertragsfreiheit in den Grenzen der §§ 134, 138, 242 BGB. Der Grundsatz des Vertragsrechts lautet: Verträge sind einzuhalten (pacta sunt servanda). Das Vertragsrecht sieht bei den unterschiedlichen Vertragstypen, beispielsweise Kauf-, Miet-, Werk-, Dienst- oder Pachtverträgen, bei einer Vertragsverletzung unterschiedliche Rechtsfolgen vor. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kann etwa Nacherfüllung, Minderung, Schadens- bzw. Aufwendungsersatz verlangt oder der Rücktritt vom Vertrag erklärt werden. Diese Rechtsfolgen stellen jedoch keine abschließende Aufzählung dar und erfordern darüber hinaus die Berücksichtigung der Besonderheiten der einzelnen Vertragstypen.
Kaufvertrag
Tauschvertrag
Teilzeit-Wohnrechtsvertrag
Darlehensvertrag
Schenkungsvertrag
Mietvertrag
Pachtvertrag
Leihvertrag
Dienstvertrag
Werkvertrag
Reisevertrag
Mäklervertrag
Verwahrungsvertrag
Gesellschaftsvertrag
Bürgschaft
Gewährleistungsrechte
- Nacherfüllung
- Rücktritt
- Minderung
- Schadensersatz
- Aufwendungsersatz
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