Ausländer- und Asylrecht
Der Begriff Ausländerrecht umschreibt die Summe aller rechtlichen Regelungen, welche insbesondere die Einreise und den Aufenthalt von Menschen regeln, welche nicht die Staatsangehörigkeit des Aufenthaltsstaates besitzen. Ebenso enthält das Ausländerrecht Bestimmungen über die Niederlassung, die Erwerbstätigkeit, die Integration sowie die soziale Sicherung von Ausländern.
Gesetzliche Regelungen finden sich auf europarechtlicher Ebene in mehreren Verordnungen und EG-Richtlinien. Normiert ist hier beispielsweise der Grenzübertritt, die Grenzkontrolle und die Dauer möglicher Aufenthalte von Drittstaatsangehörigen sowie das Recht der Unionsbürger, sich innerhalb der EU frei zu bewegen und aufzuhalten.
Als deutsche Rechtsquelle dient primär das Aufenthaltsgesetz, welches die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern regelt sowie Bestimmungen zu Straftaten und Ordnungswidrigkeiten enthält. Den Aufenthalt von Asylbewerbern regelt das Asylverfahrensgesetz. Hier finden sich Vorschriften zur Verfahrensweise Asyl beantragender Drittstaatsangehöriger.
Wir übernehmen die Beratung und Vertretung von Mandanten in allen Bereichen des Ausländerrechts, des Asylrechts, des Flüchtlingsrechts sowie des Staatsangehörigkeitenrechts. Insbesondere übernehmen wir auch die Verteidigung von Ausländern oder Deutschen, welchen eine Straftat nach dem Aufenthaltsgesetz, beispielsweise wegen Einschleusung von Ausländern oder falschen Angaben gegenüber der Ausländerbehörde, vorgeworfen wird.
Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet
Passpflicht
Aufenthaltstitel
Visum
Grenzübertritt
Studium
Erwerbstätigkeit
Aufenthalt aus politischen Gründen
Familiennachzug
Integrationskurs
Ausreise
politische Betätigung von Ausländern
Abschiebung
Einschleusen von Ausländern
Illegale Beschäftigung von Ausländern
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