Gaststättenrecht
Das Gaststättenrecht regelt die Voraussetzungen der Erteilung, der Rücknahme und des Widerrufs einer Erlaubnis zum Betrieb eines Gaststättengewerbes sowie die Folgen von Verstößen gegen gaststättenrechtliche Normen.
Unter dem Betrieb eines Gaststättengewerbes versteht man nach der gesetzlichen Definition die Verabreichnung von Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle im stehenden Gewerbe (Schankwirtschaft) sowie die Verabreichung zubereiteter Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle im stehenden Gewerbe (Speisewirtschaft). Als weitere Voraussetzung muss der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich sein. Schließlich fallen auch noch bestimmte Reisegewerbetreibende unter das Gaststättenrecht.
Gesetzliche Regelungen finden sich unter anderem in der Gewerbeordnung, den landesrechtlichen Gaststättengesetzen, Gaststättenverordnungen, Sperrzeitverordnungen und Gaststättenbauverordnungen, der Lebensmittelhygieneverordnung, den Vorschriften über die Kennzeichnung der Zusatzstoffe in Lebensmitteln und über Speise- und Getränkekarten, dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz und zahlreiche DIN-Normen für den Betrieb von Schankanlagen. Ferner sind das Jugendschutzgesetz und die Preisangabenverordnung zu beachten.
Bei Eröffnung eines Gaststättengewerbes beraten wir Sie über die zu beachtenden gesetzlichen Vorschriften. Wir übernehmen Ihre Vertretung gegenüber der Verwaltungsbehörde bei Problemen mit einer bereits erteilten oder beantragten Erlaubnis sowie dem Widerruf dieser Erlaubnis. Ihre Interessen vertreten wir vor allen Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Gaststättengewerbe
Erlaubnis
Versagung
Straußwirtschaften
Sperrzeit
Verbot des Ausschanks alkoholischer Getränke
Ordnungswidrigkeiten
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