Gewerberecht
Das Gewerberecht ist Teil des besonderen Verwaltungsrechts. Es dient hauptsächlich der Gefahrenabwehr. Gesetzliche Normierungen finden sich vor allem in der Gewerbeordnung, der Handwerksordnung, dem Gaststättengesetz, dem Ladenschlussgesetz und dem Personenbeförderungsgesetz.
Der Betrieb eines Gewerbes ist zunächst grundsätzlich jedermann gestattet, soweit nicht durch Gesetz Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind. Die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit bedarf meist einer Anzeige bei der zuständigen Behörde. Bei bestimmten Arten gewerblicher Tätigkeiten ist jedoch die Erteilung einer besonderen Genehmigung erforderlich. Dies gilt beispielsweise für Spielbanken, Spielhallen oder das Bewachungsgewerbe. Weitere Besonderheiten sind beim Betrieb eines Reisegewerbes sowie bei Ausstellungen, Messen und Jahrmärkten zu beachten.
Sollten Sie die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit beabsichtigen, beraten wir Sie gerne über die dabei zu beachtenden gesetzlichen Voraussetzungen. Bei einer Gewerbeuntersagung sowie dem Erlöschen einer gewerberechtlichen Erlaubnis stehen wir Ihnen beratend zur Seite und vertreten Ihre Interessen gegenüber der zuständigen Behörde.
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