Jagd- und Pachtrecht
Unter dem Begriff Jagdrecht versteht man die Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere zu hegen, auf sie Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Die Jagdausübung erstreckt sich dabei auf das Nachstellen, Aufsuchen, Erlegen und Fangen von Wild.
Das Jagdrecht steht mit gewissen Beschränkungen dem Grundeigentümer zu. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dieses Recht an Dritte durch den Abschluss eines Jagdpachtvertrages zu verpachten. Pächter kann jedoch nur sein, wer einen Jahresjagdschein besitzt.
Die Erteilung eines Jagdscheins ist entweder als Jahresjagdschein für höchstens drei Jagdjahre oder als Tagesjagdschein für vierzehn aufeinanderfolgende Tage möglich. Vor erstmaliger Erteilung ist jedoch die Ablegung einer Jägerprüfung erforderlich.
Jagdbezirke
Hegegemeinschaften
Jagdgenossenschaft
Jagdpacht
Jagdschein (Erteilung,Versagung, Einziehung)
Jagdschaden
Jagdbeirat
Wildschutz
Jägerprüfung, Falknerprüfung
Jagdhunde
Ordnungswidrigkeiten
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