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Anwalt für Verwaltungsrecht

Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht ist das Recht der Exekutive und Teil des öffentlichen Rechts. Es regelt die Rechtsbeziehungen des Staates zu seinen Bürgern, aber auch die Funktionsweise der Institutionen der Verwaltung und ihr Verhältnis zueinander. Der Begriff Verwaltungsrecht umschreibt daher den Inbegriff der Rechtssätze, welche in spezifischer Weise für die Verwaltung - die Verwaltungstätigkeit, das Verwaltungsverfahren und die Verwaltungsorganisation - gelten.

Unterteilt ist das Verwaltungsrecht in allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht. Dabei legt das allgemeine Verwaltungsrecht Grundsätze und Grundlagen der Verwaltungstätigkeit fest. Das besondere Verwaltungsrecht stellt Rechtsregeln für spezielle Tätigkeiten einzelner Verwaltungszweige auf.

Die wichtigsten verwaltungsrechtlichen Grundsätze sind:                 Vorbehalt des Gesetzes: kein Handeln ohne Gesetz                                    Vorrang des Gesetzes: kein Handeln gegen das Gesetz                             Verhältnismäßigkeit: die Verwaltung darf nicht stärker in die Rechte der Bürger eingreifen als der Zweck der Maßnahme dies erfordert.

Verwaltungsakt

Realakt

Rechtsverordnung

Satzung

öffentlich-rechtlicher Vertrag

Planfeststellung

Zwangsgeld

Ersatzvornahme

unmittelbarer Zwang

Polizeirecht

Baurecht

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Kommunalrecht

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Gaststättenrecht

Energierecht

Kartellrecht

Umweltrecht

Immisionsschutzrecht

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Bodenrecht

Schul- und Hochschulrecht

Wehr- und Zivildienstrecht

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