Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht ist das Recht der Exekutive und Teil des öffentlichen Rechts. Es regelt die Rechtsbeziehungen des Staates zu seinen Bürgern, aber auch die Funktionsweise der Institutionen der Verwaltung und ihr Verhältnis zueinander. Der Begriff Verwaltungsrecht umschreibt daher den Inbegriff der Rechtssätze, welche in spezifischer Weise für die Verwaltung - die Verwaltungstätigkeit, das Verwaltungsverfahren und die Verwaltungsorganisation - gelten.
Unterteilt ist das Verwaltungsrecht in allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht. Dabei legt das allgemeine Verwaltungsrecht Grundsätze und Grundlagen der Verwaltungstätigkeit fest. Das besondere Verwaltungsrecht stellt Rechtsregeln für spezielle Tätigkeiten einzelner Verwaltungszweige auf.
Die wichtigsten verwaltungsrechtlichen Grundsätze sind: Vorbehalt des Gesetzes: kein Handeln ohne Gesetz Vorrang des Gesetzes: kein Handeln gegen das Gesetz Verhältnismäßigkeit: die Verwaltung darf nicht stärker in die Rechte der Bürger eingreifen als der Zweck der Maßnahme dies erfordert.
Verwaltungsakt
Realakt
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öffentlich-rechtlicher Vertrag
Planfeststellung
Zwangsgeld
Ersatzvornahme
unmittelbarer Zwang
Polizeirecht
Baurecht
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Ausländerrecht
Kommunalrecht
Gewerberecht
Gaststättenrecht
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Kartellrecht
Umweltrecht
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Wehr- und Zivildienstrecht
Beamtenrecht
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